Befreiung von der SolarpflichtDer Staat gibt für jeden Baugrund das Ausmaß der Solarpflicht vor. Aus den Förderungsmaßnahmen ergibt sich der höchste Preis, wo die Maßnahme kostenneutral für den Bauherrn ist.Ist keine Firma bereit die für die Erfüllung der Solarpflicht erforderliche Ausrüstung zu dem maximalen vorgegebenen Preis zu liefern, dann hat die Baubehörde 4 Wochen Zeit ein Angebot zur Erfüllung der Solarpflicht einzuholen. Ist die Baubehörde auch nicht in der Lage ein dem Preis entsprechendes Angebot zu erhalten, dann ist der Bauherr von der Solarpflicht befreit. Da muss sich die Solarindustrie entscheiden, kleiner Absatzmarkt zu Apothekerpreisen oder gigantischer Absatzmarkt zu anständigen Preisen.
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